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Versicherungsschutz für Elektrofahrräder

Elektrofahrräder werden immer beliebter! Wer Wert auf eine ausreichende finanzielle Absicherung bei verursachten Unfall oder Diebstahl seines Rads legt, kann entsprechend vorsorgen.

Grundsätzlich gilt ein Fahrrad mit Elektromotor, mit max. Motorleistung von 600 Watt und Bauartgeschwindigkeit von max. 25 km/h, gemäß Kraftfahrgesetz rechtlich als Fahrrad. Einen ganz anderen Versicherungsschutz benötigen Elektrofahrräder mit Elektromotor mit mehr als 600 Watt und/oder eine Bauartgeschwindigkeit von über 25 km/h. Diese gelten als Krafträder bzw. als Moped. Dementsprechend braucht man dazu unbedingt einen Führerschein, eine Kennzeichentafel sowie eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Auch wenn eine Haftpflicht für Fahrräder nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist diese aber dringend anzuraten. Sie deckt Schadenersatzansprüche, wenn eine Privatperson etwas beschädigt oder jemanden verletzt. In Österreich ist die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung inkludiert. Viele Verträge bzw. Polizzen laufen aber schon seit vielen Jahren, als von E-Bikes noch keine Rede war. Wenn das „Kleingedruckte“, hier keinen Aufschluss darüber gib, sollte man unbedingt seinem Versicherungsberater danach fragen.
Ist damit die Haushaltsversicherung auf letzten aktuellen Stand, dann braucht man keine separate Haftpflicht abschließen. Versicherung gegen Diebstahl kann zum Beispiel in der Haushaltsversicherung nur auf einen abgeschlossenen Fahrradraum beschränkt sein. Ist man mit dem Rad unterwegs, würde dann kein Versicherungsschutz bei Diebstahl bestehen. Es können jedoch optional eine höhere Entschädigungsleistung und/oder ein erweiterter Versicherungsumfang vereinbart werden.
Es gibt aber auch eigenständige E-Bike-Versicherungen. Derartige Polizzen decken je nach Vereinbarung nicht nur das Diebstahlrisiko, sondern gegebenenfalls auch Schäden am Elektrofahrrad, die durch einen Sturz oder Unfall verursacht wurden. Stürzen ist ein Radfahrer leider schutzlos ausgeliefert. Wer also viel mit dem Rad unterwegs ist, sollte sich eine private Unfallversicherung überlegen. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt ja nur bei Arbeits- nicht aber bei Freizeitunfällen. Daher unser persönliches Fazit: Versicherungen sollen Risiken abdecken, die die Existenz gefährden können. Dazu zählen zweifellos Schadenswiedergutmachungen nach einem schweren Unfall oder Wegfall des Einkommens durch Invalidität!

KUNTNER GmbH  | Versicherungsbüro | Hauptstr. 3/1 8244 Schäffern | T: 0664 25 30 774
M: office@kuntner-gmbh.at

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