Expertentipp von Martin Tripamer.
Bereits seit Jänner 2013 ist die 13. Novelle zum Führerscheingesetz in Kraft. Doch immer
noch tauchen verschiedene Fragen im Bezug auf die Führerscheinklassen auf, die der
folgenden Auflistung erläutert werden sollen.
Moped (AM)
Beginn mit 14 ½ Jahren.
Nach absolvierter Theorie, Fahrstunden und Prüfung kann mit Vorläufigen
Führerschein ab dem 15. Lebensjahr mit Mopeds, die 50ccm Hubraum und 45 km/h
Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten, gefahren werden.
Motorrad (A)
A1: Beginn mit 15 ½ Jahren.
Hubraum bis 125ccm / max. 11kW (15 PS) / bis zu 0,1 kW/kg Eigengewicht.
Praxisprüfung ab 16 Jahren.
A2: Beginn mit 17 ½ Jahren.
Hubraum unbeschränkt / max. 35 kW (48 PS) / bis zu 0,2 kW/kg Eigengewicht.
Praxisprüfung ab 18 Jahren.
A: Beginn mit 23 ½ Jahren.
Hubraum, PS und Gewicht unbeschränkt.
Praxisprüfung ab 24 Jahren.
Anhänger (BE), Traktor (F)
Ohne BE bis max. 3.500 kg*.
Mit Code 96 bis max. 4.250 kg**.
Mit BE bis max. 7.000 kg*.
Bei Besitz der Führerscheinklassen B und F, für min. 3 Jahre, kann die Erweiterung zum
BE vereinfacht erlangt werden. Hierzu entfällt die Theorieprüfung und es ist nur eine
Praxisprüfung zu absolvieren.
Bei Besitz von B darf auch ein Traktor mit 3.500 kg gelenkt werden.
Bei Besitz von B und BE darf man Traktoren sogar mit 7.000 kg lenken.
Bei Besitz von F sind bis zu 40 t erlaubt.
Fußnoten:
* (Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge)
** (bei Code 96 werden nur Fahrstunden benötigt, keine Prüfungen)
Berufskraftfahrer (C95)
Zielgruppe: Personen, die beruflich mit Personen- oder Gütertransport beschäftigt
sind (Haupttätigkeit LenkerInnen). Wenn diese ihren Beruf weiterhin gewerblich
ausüben wollen, benötigen sie einen entsprechenden Nachweis der teilgenommenen
Weiterbildungsmodule (Umfang 35 Unterrichts-einheiten bis Stichtag September 2014).
Wird die Weiterbildung nicht im vorgeschriebenen Zeitraum absolviert, bleibt zwar der
Führerschein gültig, die Berufsausübung ist aber nicht möglich.
Für Werkverkehr gibt es KEINE Ausnahme!